Unsere News

Schwerin | 15.05.2020

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Liebe Eltern,

was für bewegte Zeiten!
Sie möchten wissen, wie es künftig weitergeht und warten zurecht auf neue Informationen von uns.

Wir haben erst gestern Abend die aktuellsten Informationen erhalten.
Was noch nicht dabei ist: die neue Kinderförderungsverordnung MV. Diese erwarten wir stündlich und sobald sie bei uns eintrifft, werden wir sie hier auch veröffentlichen.

Was wir aber an dieser Stelle sagen können:

  • Das neue Eckpunktepapier zur Umsetzung des MV-Plans 2.0 im Bereich Kita (Stand 13.05.2020) sowie ein Formular zur Gesundheitsbestätigung liegen vor. Sie finden beide Dokumente anbei.
  • Wir bitten Sie, dieses Formular zuhause vollständig auszufüllen und direkt abzugeben, wenn Sie ihr Kind das nächste Mal in die Einrichtung bringen. Das hilft uns enorm!

Bitte beachten Sie unbedingt einen Auszug aus den Hinweisen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (vom 12.05.2020, herausgegeben vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern):

  • Im Rundbrief Nr. 10/20 steht unter Punkt 3 „Mitwirkung und Verantwortung der Eltern“:
    Kinder, die eine Corona-Symptomatik (wie z. B. Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen, sind von der Förderung in einer Kindertageseinrichtung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied des Haushalts Krankheitssymptome von COVID-19 aufweist. Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten Kinder und Eltern, die Krankheitssymptome aufweisen, sich umgehend testen lassen und bis zum Erhalt des Ergebnisses zu Hause isoliert bleiben. Kindern, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, wird empfohlen, zuhause zu bleiben.
    Das Gelingen des eingeschränkten Regelbetriebs erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern.

 

Was sonst noch gilt:

  • Von den Eltern ist in der Bring- und Abholsituation zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Eltern mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf sollten ihre Kinder nicht persönlich bringen oder abholen.
  • Die Eltern haben bei der Übergabe ihrer Kinder schriftlich zu versichern, dass ihre Kinder keine Corona-Symptomatik (wie z. B. Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen.
  • Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen bzw. den Kindertagespflegepersonen sollten sich auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung gründlich die Hände waschen.
  • Eine zusätzliche oder alternative Handdesinfektion nach Betreten der Kindertageseinrichtung ist nicht zielführend.
  • Elterngespräche können auch telefonisch erfolgen.

Und zum guten Schluss:

Liebe Eltern,

ja – es bleibt vorerst ein eingeschränkter Regelbetrieb, aber was das Wichtigste ist:

Wir freuen uns sehr auf Sie und Ihre Kinder!
Wir freuen uns darauf, wieder einen einigermaßen normalen Kita-Alltag gemeinsam mit Ihnen erleben zu dürfen!
Und: Wir setzen alles daran, mit dem gegebenen Personal die Betreuungszeiten so weit wie möglich auszudehnen, um auch Ihren (Arbeits-)Alltag weitestgehend normaler werden zu lassen.
Das wird nicht in jedem Haus gleichermaßen gelingen können, da die Sicherheit der Kinder und des Personals oberste Priorität hat und die Vorgaben des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern unbedingt einzuhalten sind.

Wir bitten um Ihr Verständnis und sagen von Herzen „Danke“ im Voraus!

Ihre

Anke Preuß
Geschäftsführung der Kita gGmbH

Schwerin | 29.04.2020

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Liebe Eltern,

hier noch ergänzende Informationen zum Elternbrief vom 17.04.2020 soweit sie uns vorgelegen haben.

Grundlage unserer Informationen sind die aus dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung veröffentlichten bzw. zugegangenen Schreiben. Näheres erfahren Sie auf www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm

Ausdrücklich möchten wir darauf verweisen, dass auch weiterhin stets neue Informationen zu erwarten sind, die soweit vorhanden, wir Ihnen gern in hier auf dieser Seite in gestraffter Form zur Verfügung stellen.

Ab dem 27. April 2020 dürfen Kinder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, bei denen

  1. mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und
  2. eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Im Rahmen einer Notfallbetreuung wird für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorgehalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche:

  1. Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren),
  2. Polizei,
  3. Strafvollzugsdienst,
  4. Rettungsdienst,
  5. medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken,
  6. Justizeinrichtungen,
  7. ambulante und stationäre Pflegedienste,
  8. stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung),
  9. die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs,
  10. Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit von Beschäftigten dieser Bereiche notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Dazu zählen auch Vertreter und Vertreterinnen von Medien.

Zu den humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberufen gehören insbesondere humanmedizinische Tätigkeiten in:

  1. Kliniken (Ärzte und Ärztinnen, Krankenschwestern und Krankenpfleger),
  2. Allgemein-/Praktische Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen,
  3. medizinischer Fachangestellter und medizinische Fachangestellte,
  4. Apotheker und Apothekerinnen,
  5. Beschäftigte beim Rettungsdienst sowie in
  6. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe,
  7. Beschäftigte, die unmittelbar mit der Herstellung-, Prüfung- und dem Transport von Arzneimitteln, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln befasst sind.

Über die bereits in der Praxis akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus gilt die Möglichkeit der Notfallbetreuung für folgende Bereiche:

  1. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  2. Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  • Krankenkassen,
  • Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  1. Staatliche Verwaltung:
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  • Bundeswehr, Zoll,
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  • Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  • Finanzverwaltung,
  • Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Regierung und Parlament;
  1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  2. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  • Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  • Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  1. Lebensmittelversorgung:
  • Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  • Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  1. Öffentliche Daseinsvorsorge:
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen),
  • Post- und Paketzustelldienste,
  • Bestatterinnen und Bestatter,
  • Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;
  1. Medien:
  • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation

Wir meinen das es unstrittig ist, soll vollständigkeitshalber jedoch nochmals erwähnt werden.

Kinder, die akut mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder Grippesymptome (Husten, Schnupfen oder Fieber) aufweisen, müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht in der Notfallbetreuung betreut werden. Auch Eltern und andere Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder Grippesymptome (Husten, Schnupfen oder Fieber) aufweisen, müssen zu Hause bleiben.

Eine Ausnahme vom Besuchsverbot gilt jedoch auch

  1. in Härtefällen, insbesondere wenn, wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch eines der genannten Förderungsangebote als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich ist. Dies gilt auch, wenn das Kind dieses Angebot bereits in Folge einer Entscheidung nach den §§ 27ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch wahrgenommen hat oder ein sonstiger vergleichbarer Einzelfall vorliegt,
  2. in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 32, 33, 34 und 35a Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch,
  1. in begründeten Einzelfällen für Kinder von Alleinerziehenden im Sinne des § 30 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Ein begründeter Einzelfall für Kinder von Alleinerziehenden kann beispielsweise vorliegen, wenn die Kinderbetreuung während der Tätigkeit im Homeoffice aufgrund des Alters der Kinder oder der Art der Tätigkeit für die Alleinerziehenden nicht mehr zumutbar ist.

Für die Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege) entscheiden die zuständigen Jugendämter (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe), welche Kinder in begründeten Ausnahmefällen in der Notfallbetreuung betreut werden können. Die Letztentscheidung liegt beim örtlich zuständigen Jugendamt. kita-foerderung@schwerin.de

Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden.

Werden Nachweise für die Aufnahme eines Kindes in die Notfallbetreuung benötigt?

Ja. Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung ab dem 27. April 2020 aufgrund der Tätigkeit der Eltern in einer kritischen Infrastruktur sind:

  1. die Erklärung der Eltern, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann (Selbsterklärung) und
  1. die Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig ist und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig ist (Unabkömmlichkeit); ist der in der kritischen Infrastruktur tätige Elternteil selbstständig, wird der vorgenannte Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung

Die Selbsterklärung und die Eigenerklärungen finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads.

Eltern, für die eine Notfallbetreuung in Frage kommt, füllen zunächst die Selbsterklärung aus und lassen sich die Bescheinigung der Unabkömmlichkeit von ihrem Arbeitgeber unterzeichnen.

Erst, wenn diese soweit ausgefüllt sind, wenden Sie sich an ihre Kindertageseinrichtung.

Bitte senden Sie Ihre Formulare, Anträge nicht an die Geschäftsstelle, wir leiten diese auch nur an die Kitas weiter, da wir nicht Ihren Hintergrund kennen. Sie ersparen damit uns Zeit und Aufwand und Ihnen vor allem Zeit.

Wenn Eltern in begründeten Ausnahmefällen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt wurden bzw. Härtefälle darstellen, die Notfallbetreuung benötigen, wenden sich an das zuständige Jugendamt (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).kita-foerderung@schwerin.de

Gemäß Allgemeinverfügung soll eine Gruppe, sofern es möglich ist, die Anzahl von fünf Kindern nicht überschreiten. Dies dient dazu, die Kontakte zwischen den Kindern auf ein mögliches Minimum zu reduzieren. In begründeten Einzelfällen kann es jedoch erforderlich sein, die Kinder in größeren Gruppen zu betreuen. Hierbei darf die Gruppengröße 10 Kinder nicht überschreiten.

Zudem sollen die Gruppen so konstant, wie möglich bleiben. Dies bedeutet, dass die Kinder, möglichst in derselben Gruppe von denselben Bezugspersonen betreut werden sollen.

Diese Forderung bedeutet für die Kindertageseinrichtungen einen erhöhten logistischen und personellen Aufwand. Wir werden alles daransetzen, die Vorgaben entsprechend hygienisch organisatorisch, personell und in gewohnt guter pädagogischen Qualität umzusetzen.

Für uns hat der Gesundheitsschutz für unsere Kinder, Mitarbeiter/innen und natürlich auch Sie liebe Eltern höchste Priorität. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir jetzt und auch ab dem 27.04.2020 keinen normalen Kitabetrieb anbieten können!

Herzlichst

Ihre Anke Preuß
Geschäftsführung der Kita gGmbH

Schwerin | 27.04.2020

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Wenn aus einer Krise extrem viel entsteht

Geschäftsführerin Anke Preuß über Engagement und Zusammenhalt in Zeiten der leeren Kitas

Schwerin • Am 14. März hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verkündet, dass zwei Tage später die Kitas zum Schutz vor dem Corona-Virus schließen sollen. Das war zwar vorhersehbar und einige Eltern hatten bereits mit Bedacht – am Freitag, den 13. – nicht nur das Kind, sondern auch Kleidung und Kinderwagen aus der Kita abgeholt. Dennoch startete die volle Organisation hinter den Kulissen erst mit den leeren Einrichtungen.

hauspost: Wie haben Sie die Entscheidung des Landes erlebt?

Anke Preuß: Alle aus der Führungsriege haben den Livestream verfolgt. Glücklicherweise hatten wir schon einen Krisenstab eingerichtet. Wer im Ernstfall welche Informationen an wen weitergeben muss, war schon beschlossene Sache. Die Kita-Leitungen standen dafür in den Startlöchern. Und natürlich ging sofort ein Elternbrief raus. Trotzdem hat uns die Situation erst einmal ganz schön zu schaffen gemacht.

hauspost: Wie haben die Eltern reagiert?

Anke Preuß: Sie waren wirklich toll. Wir haben sehr viel Verständnis erlebt. Dafür bedanken wir uns herzlich. 98 Prozent der Eltern ließen ihre Kinder zuhause. Dabei war uns klar, dass das Leben in den Familien plötzlich Kopf stand. Wer aufgrund seines Berufes auf Betreuung angewiesen war, hat natürlich Hilfe von uns erhalten. In jeder Kita standen Erzieher für Notgruppen bereit, die wir dann ja Ende April noch erweitern durften. Das Engagement, das Vertrauen und die Furchtlosigkeit der Mitarbeiter nenne ich großartig. Kinderbetreuung geht nun einmal nicht ohne In-den-Arm-nehmen, ohne Zusammensitzen und Spielen oder Lesen. Und all das findet – trotz Corona – statt.

hauspost: Viele Pädagogische Fachkräfte arbeiten im Homeoffice. Wie geht das?

Anke Preuß: Wir profitieren von unserer internen Medienplattform KiTalk. Rund zwei Drittel der Mitarbeitenden nutzen das System seit der Corona-Krise noch intensiver. Sie holen sich alle aktuellen Infos und überarbeiten Konzepte, Portfolios, Veranstaltungen und Dokumentationen. Das geschieht im normalen Kita-Alltag natürlich auch, aber nun haben die Kollegen dabei auch mal Gelegenheit, durchzuatmen. Und das ist auch völlig ok so. Außerdem: KiTalk hat schon immer die Möglichkeit geboten, sich auszutauschen und an Prozessen teilzuhaben. Doch jetzt erst kam das so richtig ins Rollen, und zwar mit tollen Ergebnissen.

hauspost: Es gibt also ein besonderes Miteinander durch die Krise?

Anke Preuß: Absolut! Wir alle sind im regen Austausch, auch über Identifikation. So haben wir gemeinsam beschlossen, den Begriff „Wegbegleiter“ für unsere Erzieher wieder durch die bekannte Bezeichnung „Pädagogische Fachkraft“ zu ersetzen. Schließlich geht es bei der Arbeit mit den Kindern um Berufung und Profession zugleich. Der Zusammenhalt in der gesamten Kita gGmbH ist noch weiter gewachsen. Klar ist: Keiner braucht eine solche Krise, aber es ist extrem viel daraus entstanden. Ein Mitarbeiter hat sogar einen Corona-Song geschrieben. Jeder lernt in dieser Situation. Trotzdem freuen wir uns darauf, wieder ganz normal an unseren Arbeitsplatz und zu den Kindern können.

Jpl

Bild - Erzieherin Anne Berlin arbeitet mit KiTalk – im Homeoffice (Foto: maxpress)

Schwerin | 27.04.2020

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Essen ist mehr als satt werden

Schwerin • Kinder wollen so viel wie möglich selbst machen. Sie eifern den Erwachsenen nach, probieren sich aus, wollen mitbestimmen. Das gilt auch bei Tisch. Die Kita gGmbH sorgt deshalb dafür, dass beim Essen alle Grundvoraussetzungen dafür geschaffen sind: Passendes Geschirr, geselliges Miteinander und vor allem Gerichte, die schmecken.

„Essen soll Spaß machen“, sagt Petra Dubbe, Fachberaterin und Erzieherin der Kita gGmbH. In der Kita Waldgeister hat sie das Projekt „Essen ist mehr als nur satt werden!“ begleitet. Ziel war es, den Kindern eine aktivere Rolle zu geben. „Wir wollten, dass sie das Essen nicht nur vorgesetzt bekommen, sondern sich selbst Teller und Gläser füllen können“, erläutert Petra Dubbe den Grundgedanken. Geschirr und Besteck sind auf kleine Kinderhände abgestimmt. „Das Tolle ist: Hier entwickeln sich nicht nur individuelle Vorlieben und die Feinmotorik, sondern auch ganz aktive Tischgespräche. Schließlich ist es spannend, was sich der Sitznachbar als Mahlzeit zusammenstellt.“

In das umfassende Essenskonzept der Kita gGmbH fließen viele Erfahrungen aus diesem Projekt. Doch es zählt noch mehr: 18 Einrichtungen der Kita gGmbH werden von Caterern beliefert: Schwerin Menü, Dussmann und Helios Servicegesellschaft. Die Mahlzeiten müssen nach DGE-Qualitätsstandards ausgewogen sein, also zum Beispiel bestimmte Komponenten beinhalten. Dazu soll es ansprechend aussehen und vor allem lecker sein.
Eine Arbeitsgemeinschaft der Kita gGmbH für das Essenskonzept hat deshalb sogenannte „Foodback-Bögen“ entwickelt. Alle Kitas haben im vergangenen Jahr sechs Wochen lang die Speisen bewertet. „Was kam gut an, woran galt es noch etwas zu verbessern? Das war Transparenz vom Kindertisch bis in die Küche“, fasst Petra Dubbe zusammen. „Und die Kritik wurde umgesetzt!“ Dennoch geht es weiter: Auch in diesem Jahr werden wieder Foodback-Bögen ausgefüllt, in vier mehrwöchigen Testphasen.
Und: Einmal pro Jahr kommen Elternratsvertreter, die Geschäftsführung der Kita gGmbH sowie Vertreter der Caterer zum Erfahrungs- und Informationsaustausch zusammen. Stetige Entwicklung ist garantiert – ein gutes Gefühl für alle Beteiligten.

jpl

Bild - Dass Kinder bei Tisch selbst aussuchen können und gerne essen, weil‘s schmeckt – das möchte die Kita gGmbH erreichen
(Foto: Adobe Stock/Andrey Kuzmin)

Schwerin | 09.04.2020

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Liebe Eltern,

vier Wochen ist es her, dass die Kita-Tore geschlossen wurden. 
Für uns alle eine neue, ja vielleicht auch merkwürdige Zeit.

Wer hätte gedacht, dass uns die Digitalisierung in einem solchen Tempo einholt! Plötzlich ist die Pädagogische Fachkraft im Homeoffice statt in der Einrichtung. Sie arbeitet die notwendigen Berichte, Zuarbeiten für das Konzept und die Portfolios am Schreibtisch auf und tauscht sich via Intranet mit ihren Teamkollegen aus.

Und auch Sie, liebe Eltern, haben Ihre Arbeitszeiten völlig neu organisieren müssen, um ihre Kinder zu betreuen und gleichzeitig die Aufgaben der Firma bewältigen zu können. Schließlich ist es ja auch nicht so, dass jeder einen Homeoffice-Arbeitsplatz parat stehen hat. Das alles sind enorme Herausforderungen!

Deshalb hier noch ein guter Hinweis: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV hat gerade die sogenannte Eltern-Entschädigung auf den Weg gebracht. Hiermit haben Sie die Gelegenheit, eventuelle Verdienstausfälle abfedern zu lassen, die durch Schul- und Kita-Schließungen entstanden sind – da Sie Ihr Kind ja nun selbst betreuen müssen.

Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Entschädigung stellen. Lesen Sie hier mehr dazu:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung

Wir als Kita gGmbH fragen uns: Wie behalten Sie diese Betreuungszeit zuhause in Erinnerung – was denken Sie?

Sagen Sie zum Beispiel: „Wow, ich habe mein Kind wieder ganz neu entdeckt!“ oder fällt Ihr Resümee eher so aus: „Es war zwar ziemlich stressig, hat aber auch ganz viel Spaß gemacht, so viel Zeit miteinander zu verbringen.“ Vielleicht sagen Sie aber auch im Nachhinein: „Oh man, ich war doch froh, als die Kita wieder geöffnet hat.“

Wie Ihr Statement auch ausfallen mag – diese Krise birgt Risiken, aber auch außergewöhnliche Chancen für Sie und Ihre Familie. Das gilt genauso für unsere Pädagogischen Fachkräfte, die häufig ebenfalls noch junge Eltern sind.

Das heißt: Wenn wir die Schattenseiten der momentan ungewöhnlichen Zeit ernst nehmen und gleichzeitig unser Gesicht Richtung Sonne wenden, kann viel Gutes daraus entstehen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein paar schöne, fröhliche und besinnliche Osterfeiertage.

Und damit es nicht langweilig wird, haben wir für Sie anbei noch drei Spielideen im Angebot – und etwas Lesestoff: einen dankenden Gruß an die vielen Erzieherinnen und Erzieher im Dienst, den wir im Internet gefunden haben. Wir fühlen uns angesprochen und sagen ebenfalls „Danke“ für diese lieben Worte.

Herzlichst

Ihre Anke Preuß
Geschäftsführung der Kita gGmbH

Schwerin | 21.02.2020

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Wegbegleiter wachsen in ihrer täglichen Arbeit und im Sinne des Teams

Die Kita gGmbH blickt nicht allein auf erfolgreiche Projekte, sondern ist auch positiv gestimmt, was die Personalentwicklung betrifft. Im vergangenen Jahr wurden 26 neue Mitarbeiter eingestellt, zehn Auszubildende haben bei der Kita gGmbH begonnen. Und es geht weiter. „Gerade erst haben wir wieder ein Assessment Center für Auszubildende durchgeführt“, erzählt Geschäftsführerin Anke Preuß. „Wir freuen uns schon jetzt auf diejenigen, die ihre Zukunft als pädagogische Fachkraft bei uns starten.“ Eine, die mitten in der Ausbildung steckt, ist Juliane Dumke. Sie fühlt sich bei der Kita gGmbH rundum wohl. „Ich bin als Azubi zu 100 Prozent ins Team integriert. Ich habe immer einen Mentor an meiner Seite und profitiere von jemandem mit Erfahrung. Gleichzeitig gibt es Spielräume, in denen ich mich selbst im Umgang mit den Kindern erproben kann.“ Im vergangenen Jahr ist Christin Kopezky zum Team der Wegbegleiter gestoßen. „In der Märchenkita Krebsförden fühle ich mich super wohl und möchte auf keinen Fall dort weg!“ Trotz aktueller Neueinstellungen macht Anke Preuß klar: „Bei der Kita gGmbH geht immer noch was! Gerade ausgelernte Fachkräfte, also staatlich anerkannte Erzieher, suchen wir noch für unsere Einrichtungen.“

Wer Fragen zur Arbeit bei der Kita gGmbH hat, kann sich per Mail an info@kita-ggmbh.de wenden. Konkrete Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen gehen an personal@kita-ggmbh.